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Erfahrungs- und Kompetenzaustausch/Arbeitsbesuch von zwei schwedischen Lebensmittelkontrolleuren in Polen

Zeit: 25.09. - 27.09.2013
Gastgeberland Polen, Szczecin, Gryfino und Swidwin

Kontrollobjekte:
– kleine Primärproduzenten
– Fischverarbeitungsbetriebe
– Supermarkt mit Fleischzerlegung
– traditionelles Fischerdorf
– Großhandelsmarkt
– Restaurant

Gemeinsamkeiten:
– Lebensmittelkontrolle wird in Polen und Schweden in gleicher Weise durchgeführt (gleiche bzw. ähnliche Kontrollpunkte)
– Kontrollobjekte in Polen ähnlich wie in Schweden, obwohl kleinere Betriebe in Polen häufiger sind
– Gemeinsamkeiten überwiegen bei weitem

Unterschiede:
– Schwedische Lebensmittelkontrolleure kontrollieren weder Kosmetika noch Großhandel 
– in Schweden kontrolliert ein Inspektor das gesamte Spektrum an Lebensmitteln eines Betriebes, während in Polen die Zuständigkeit geteilt ist (tier. Lebensmittel=Veterinärbehörde, pflanzl. LM=Sanitärbehörde)
– die kontrollierende Behörde hat in Polen eigene (amtliche) Labore, während in Schweden Privatlabore die Analysen vornehmen
– Ahndung von Verstößen: In Polen können Geldstrafen verhängt werden. Das ist in Schweden nicht möglich.

 

Erfahrungs- und Kompetenzaustausch/Arbeitsbesuch von zwei deutschen Lebensmittelkontrolleuren in Schweden
Zeit: 25.02. - 01.03.2013

Gastgeberland Schweden, zuständige Behörden:
1.    Aufsichtsbehörde für Umwelt- und Gesundheitsschutz in Trelleborg
2.    Umwelt- und Gesundheitsschutzamt in Kristianstad

Ablauf:
- Vorstellung von Struktur und Organisation der Lebensmittelüberwachung
- Gemeinsame Durchführung von Kontrollen in Lebensmittelbetrieben sowie der
Austausch über Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Lebensmittelüberwachung in Schweden und Deutschland

Kontrollobjekte:
– Schulgymnasiumsküche in Trelleborg
– Konditorei mit Herstellung von „Maglarps Bullen“ (5.000 Stück / Tag)
– Krankenhausküche in Kristianstad
– große Gymnasiumsküche (ca.1.350 Portionen/Tag)
– Möhrenverarbeitungsbetrieb, Familienbetrieb in 8. Generation. Auf 325 ha Land werden Möhren angebaut und bis zum Versand vorbereitet  und verpackt.

Gemeinsamkeiten:
– Lebensmittelkontrolle wird in Schweden und in Deutschland in gleicher Weise durchgeführt und ausgewertet
– EU Recht wird einheitlich umgesetzt

Unterschiede:
– bei nationalen Besonderheiten, z. B. Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Speisekarten in Deutschland
– Ahndung von Verstößen: In Schweden beschränkt sich die Ahndung der Verstöße auf Schließungen, Einschränkung des Sortiments und Androhung von Zwangsgeldern. Verwarngelder und Bußgeldbescheide wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht.

Alle kontrollierten Objekte wiesen einen hohen Hygienestandard auf.

 

Bericht über den Arbeitsbesuch von zwei Lebensmittelkontrolleuren aus Deutschland in Szczecin im Zeitraum vom 26.03. – 30.03.2012

Zeit: 25.03. - 30.03.2012
Gastgeberland: Polen

Ablauf:
- Vorstellung der Organisationsstruktur der Sanitärbehörde
- Besprechung  des Kontrollplans
- Besichtigung derLabore der Sanitär- und der Veterinärbehörde der Wojewodschaft in Szczecin

Kontrollobjekte:
- 2 Lebensmittelverkaufsstände auf dem Markt „HAK“ in Cedynia
- Großhandelsbetrieb in Szczecin
- Restaurant Pub mit eigener Konditorei in Szczecin
- Fischverarbeitungsbetrieb in Kolberg
- Fischverarbeitungsbetrieb in Szczecin
- Wurstverarbeitungsbetrieb in Szczecin

Die deutschen Kontrolleure haben erstmals die neu überarbeiteten Checklisten verwendet. Die kontrollierten Einrichtungen wiesen ein gutes bzw. sehr gutes Hygieneniveau auf.

Auswertung der gemeinsamen Kontrollen mit polnischen Kollegen in Deutschland - folgende Unterschiede in der Lebensmittelüberwachung in Deutschland und Polen sind festgestellt worden:
- In Polen Pflicht zur Nachkontrolle
- Gewerbe ist genehmigungspflichtig – in Deutschland nur anmeldepflichtig
- Bei Verstößen gegen Gewerberecht ist die Pflicht zur Abgabe an die Gewerbebehörde gesetzlich verankert – Polen
- Keine Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe bei loser Ware in Polen
- Kontrolleure spezialisiert – Sanitärdienst mehr pflanzliche Lebensmittel
- Verpflichtung zu Rückstellproben in Ausgabeküchen - Polen
- Immer 5 Teilproben, auch bei Erstkontrolle - Polen
- Behandlung von Eiern: pasteurisieren, brühen oder bestrahlen - Polen
- Unternehmer/Labor sind in Deutschland verpflichtet, die Behörde über Befunde von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln
   zu informieren, in Polen nicht
- in Deutschland mehr Compliance
- Polen – Kontrollpersonal agiert autoritärer



last changed: 30.04.2014